AGB
I. Allgemeine Vertragsbedingungen
Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine webbasiert betriebene Softwarelösung („Dienst“) zur Verfügung, insbesondere „Pflichtteilsrisikoanalyse“, „Erbschaftsteueranalyse“, „Nachlass-Planungs-Assistent“.
(2) Die Nutzung erfolgt ausschließlich über das Internet, insbesondere über Browserzugriff bzw. über eine Einbindung mittels iFrame in die Website des Auftraggebers.
(3) Eine Überlassung der Software, gleich in welcher Form, erfolgt nicht.
Geltungsbereich und Einbeziehung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr Anwendung. Eine Leistungserbringung seitens des Auftragnehmers gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) scheidet mithin aus.
(2) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – so im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird – mithin auch für zukünftige Bestellungen des Auftraggebers, auch wenn dies im Einzelfall nicht nochmals gesondert vereinbart wird.
(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies dem Dienstleister vorher anzuzeigen. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden durch den Dienstleister widersprochen.
Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer stellt die in der Leistungsbeschreibung definierten Funktionen zur Nutzung bereit.
(2) Die Dienste des Auftragnehmers stellen ausschließlich Hilfsmittel für technische Berechnungen dar und enthalten standardisierte Textvorschläge, der Auftragnehmer gibt keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu ändern, soweit die wesentlichen Funktionalitäten erhalten bleiben.
(4) Der Auftragnehmer schuldet nicht die Anpassung an spezifische Anforderungen des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(5) Die Nutzung kann teilweise nach Maßgabe der technischen Vorgaben des Auftragnehmers als White-Label erfolgen.
Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, den Dienst für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Dienst über iFrame in seine Website einzubinden und Dritten (insbesondere seinen Kunden) die Nutzung zu ermöglichen.
(3) Eine Überlassung der Software oder von Teilen davon erfolgt nicht.
(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Dienst zu vervielfältigen, zu verändern oder außerhalb des vertraglich vorgesehenen Rahmens zugänglich zu machen.
Einbindung und Nutzung durch Dritte
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, Dritten den Zugriff auf den Dienst im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit gegen Gebühr zu ermöglichen.
(2) Der Auftraggeber bleibt gegenüber dem Auftragnehmer alleiniger Vertragspartner und ist für die Nutzung durch Dritte verantwortlich.
(3) Zwischen dem Auftragnehmer und den Dritten wird kein Vertragsverhältnis begründet.
Verfügbarkeit
(1) Der Auftragnehmer stellt eine durchschnittliche Verfügbarkeit des Dienstes von [z. B. 99 %] im Jahresmittel sicher.
(2) Ausgenommen sind Zeiten der Wartung sowie Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
(3) Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, im Voraus angekündigt.
Vergütung
(1) Die Nutzung des Dienstes erfolgt gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(2) Die Vergütung ist [monatlich/jährlich] im Voraus fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zum Dienst nach angemessener Ankündigung zu sperren.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Nutzungsgebühren anzupassen. Dabei ist eine Anhebung maximal 1 mal pro Jahr und um maximal 5% p.a. möglich. Eine vom Auftragnehmer vorgenommene Änderung der Preise tritt 2 Monate nach Ablauf eines Monats in Kraft, in welchem sie dem Auftraggeber mitgeteilt wurden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
(5) Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
(4) Rechnungen werden elektronisch erstellt und übermittelt.
(5) Sollte sich der Auftraggeber länger als sechs Wochen mit fälligen Zahlungen in Verzug befinden, so darf der Dienstleister alle Leistungen sperren, sollten die Höhe der fälligen Forderungen 199 EUR übersteigen, entfällt diese Frist und der Dienstleister darf alle Leistungen unverzüglich einstellen.
(6) Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(7) Rabatte sind, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nicht miteinander kumulierbar, es gilt immer der höchste Rabatt.
Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Nutzung des Dienstes im Einklang mit geltendem Recht erfolgt.
(2) Der Auftraggeber ist für die Inhalte verantwortlich, die über den Dienst verarbeitet werden.
(3) Der Auftraggeber hat angemessene Maßnahmen zur Sicherung seiner Zugangsdaten zu treffen.
Geistiges Eigentum und Schutzrechte
(1) Sämtliche Rechte an der Software, den Algorithmen, der Systemarchitektur, der Benutzeroberfläche sowie sämtlichen Weiterentwicklungen verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer.
(2) Der Auftraggeber erhält ausschließlich ein vertraglich beschränktes Recht zur Nutzung des Dienstes. Eine Übertragung von Rechten an der Software oder an Teilen hiervon erfolgt nicht.
(3) Dem Auftraggeber ist es untersagt,
a) den Dienst oder Teile hiervon zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zurückzuentwickeln,
b) den Dienst zu analysieren, um dessen Funktionsweise nachzubilden,
c) automatisierte Zugriffe (z. B. Scraping, Crawling, Reverse API Engineering) vorzunehmen, soweit diese nicht ausdrücklich freigegeben sind.
(4) Der Auftraggeber darf keine Handlungen vornehmen, die geeignet sind, die technische oder wirtschaftliche Funktionsweise des Dienstes zu beeinträchtigen oder zu umgehen.
(5) Ergebnisse, Ausgaben und Berechnungsergebnisse dürfen vom Kunden im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit genutzt werden. Ein Anspruch auf Herausgabe der zugrunde liegenden Logik oder Berechnungsmethoden besteht nicht.
Unzulässige Nutzung
(1) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Dienst oder dessen Ergebnisse dazu zu verwenden, ein konkurrierendes Produkt oder eine vergleichbare Dienstleistung zu entwickeln oder entwickeln zu lassen.
Weiterentwicklung und Leistungsänderungen
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Dienst fortlaufend weiterzuentwickeln und zu ändern.
(2) Änderungen sind zulässig, soweit sie der technischen Weiterentwicklung dienen, zur Verbesserung der Sicherheit oder Stabilität erforderlich sind oder keine wesentlichen Kernfunktionen des Dienstes entfallen lassen.
(3) Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Funktionen, Eigenschaften oder Benutzeroberflächen besteht nicht.
Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Auftragnehmer stellt mit dem Dienst Werkzeuge zur Verfügung, die auf Basis von durch den Auftraggeber bereitgestellten Daten automatisierte Ergebnisse generieren. Die Zurverfügungstellung des Dienstes durch den Auftragnehmer stellt weder Rechts- noch Steuerberatung dar und ist keine technische Beratung. Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung der erzeugten Ergebnisse für einen bestimmten Zweck übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.
(5) Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung der erzeugten Ergebnisse für einen bestimmten Zweck übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ergebnisse vor deren Verwendung eigenständig zu prüfen.
(7) Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage der durch den Dienst erzeugten Ergebnisse getroffen werden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(8) Die Haftung des Auftragnehmers für alle Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres ist der Höhe nach auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden gezahlte Vergütung, maximal jedoch auf [25.000 EUR], begrenzt.
(9) Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(10) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Technische Nutzung und Zugriffsbeschränkungen
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, technische Zugriffsbeschränkungen (z. B. Rate Limits, API-Limits, Zugriffskontrollen) einzuführen.
(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Beschränkungen zu umgehen oder zu manipulieren.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei missbräuchlicher Nutzung den Zugriff vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
Datenverarbeitung und Verantwortung
(1) Der Auftraggeber ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern eingegebenen Daten verantwortlich.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Kunden verarbeiteten Daten auf rechtliche Zulässigkeit oder Richtigkeit zu prüfen.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Auftraggeber oder dessen Nutzer beruhen.
Verfügbarkeit und Störungen
(1) Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Dienstes wird nicht geschuldet.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, insbesondere bei Störungen von Internetinfrastruktur oder Diensten Dritter.
(3) Vorübergehende Einschränkungen der Verfügbarkeit berechtigen nicht zur Minderung, sofern die vereinbarte Gesamtverfügbarkeit eingehalten wird. Verfügbarkeit und Leistungsstandard des Dienstes und Supportleistungen des Auftragnehmers werden wie folgt geregelt:
a) Definitionen
Es wird festgelegt, dass „Service“ die vom Auftragnehmer bereitgestellte SaaS-Anwendung „Nachlass-Risiko-Check“, „Verfügbarkeit“ den Prozentsatz der Zeit, in der der Service nutzbar ist, „Wartungsfenster“ die geplanten Zeiträume für Wartung und „Störung“ jede ungeplante Unterbrechung oder Qualitätsminderung des Services meint.
b) Serviceverfügbarkeit
Der Auftragnehmer gewährleistet eine monatliche Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel.
Ausgenommen sind Geplante Wartungszeiten (siehe Abschnitt 4), Höhere Gewalt und Probleme außerhalb der Infrastruktur des Auftragnehmers.
c) Wartung
Geplante Wartungen werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Wartungsfenster sind von Montag bis Freitag von 5:00 bis 7:00 Uhr oder an Wochenenden. Während dieser Zeit kann der Service eingeschränkt oder nicht verfügbar sein.
d) Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, notwendiger Zugänge und Informationen bereitzustellen, Störungen über definierte Supportkanäle zu melden und die Systemvoraussetzungen einzuhalten.
e) Monitoring und Reporting
Der Auftragnehmer überwacht den Service kontinuierlich und stellt monatlich Reports zur Verfügbarkeit auf Anfrage bereit.
f) Eskalationsverfahren
Bei nicht fristgerechter Behebung erfolgt eine Eskalation an höhere Supportebenen bis hin zur Geschäftsleitung.
g) Support und Reaktionszeiten
Priorität | Beschreibung | Reaktionszeit | Lösungsziel |
Kritisch (P1) | Komplettausfall | ≤ 2 Stunden | ≤ 8 Stunden |
Hoch (P2) | Wesentliche Funktion gestört | ≤ 4 Stunden | ≤ 24 Stunden |
Mittel (P3) | Teilweise Einschränkung | ≤ 8 Stunden | ≤ 3 Werktage |
Niedrig (P4) | Allgemeine Anfrage | ≤ 24 Stunden | Nach Vereinbarung |
Supportzeiten: Montag–Freitag, 09:00–18:00 Uhr (CET)
Datenschutz
(1) Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne.
Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Er kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden, aber erstmals nach Ablauf von mindestens 2 Kalenderjahren. Erfolgt keine schriftliche fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 2 Jahre.
(3) Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht zur Nutzung des Dienstes. Falls eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund erfolgt, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Vergütung bis zum nächstmöglichen regulären Vertragsende.
Mitteilungen, anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Eine E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als von der anderen Partei
stammend, wenn die E-Mail als Absender den Namen und die E-Mail-Adresse der anderen Partei sowie eine Wiedergabe des Namens der anderen Partei als Abschluss der Nachricht enthält.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
c) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem diesen Vertragsbedingungen zugrunde liegenden Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Dienstleisters.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten nahekommt.
II. Bedingungen zur Auftragsverarbeitung
1. Gegenstand, Dauer & Spezifizierung der Auftragsverarbeitung
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers (Auftragsverarbeitung). Dies umfasst alle Tätigkeiten, die der Auftragnehmer gemäß den Möglichkeiten des Online-Systems und den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art.44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Die Laufzeit dieser Bedingungen richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages, sofern sich aus den Bestimmungen dieser Bedingungen nicht darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben.
a) Art und Zweck der Verarbeitung
Die Art der Verarbeitung umfasst alle Arten von Verarbeitungen im Sinne der DS-GVO. Die Zwecke sind zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Maßnahmen.
b) Art der personenbezogenen Daten
Kundenstammdaten des Auftraggebers, Mitarbeiterdaten des Auftraggebers, Dienstleister-Daten des Auftraggebers, Kunden-Daten des Auftraggebers, Betroffenen-Daten des Auftraggebers, Meta-/Kommunikationsdaten des Auftraggebers, Inhaltsdaten des Auftraggebers
c) Kategorien der betroffenen Personen
Mitarbeiter des Auftraggebers, Externe Mitarbeiter des Auftraggebers, Dienstleister des Auftraggebers, Betroffene des Auftraggebers
2. Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit
a) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne desArt.4 Nr. 7 DS-GVO).
b) Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) an die vom Auftragnehmer bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
3. Pflichten des Auftragnehmers
a) Der Auftragnehmer darf Daten von betroffenen Personen nur im Rahmen des Auftrages und der Weisungen des Auftraggebers verarbeiten außer es liegt ein Ausnahmefall im Sinne des Artikel 28Abs. 3 a) DS-GVO vor. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare Gesetze verstößt. Der Auftragnehmer darf die Umsetzung der Weisung so lange aussetzen, bis sie vom Auftraggeber bestätigt oder abgeändert wurde.
b) Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (Art. 32 DS-GVO) genügen. Der Auftragnehmer hat technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen. Dem Auftraggeber sind diese technischen und organisatorischen Maßnahmen bekannt und er trägt die Verantwortung dafür, dass diese für die Risiken der zu verarbeitenden Daten ein angemessenes Schutzniveau bieten. Eine Änderung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, wobei jedoch sichergestellt sein muss, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nichtunterschritten wird.
c) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber auf Anfrage im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Erfüllung der Anfragen und Ansprüche betroffenen Personen gem. Kapitel III der DS-GVO sowie bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DS-GVO genannten Pflichten.
d) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Mitarbeiter und andere für den Auftragnehmer tätigen Personen untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner gewährleistet der Auftragnehmer, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Vertraulichkeits-/ Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort.
e) Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des Auftraggebers bekannt werden.
f) Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der betroffenen Personen und spricht sich hierzu unverzüglich mit dem Auftraggeber ab.
g) Der Auftragnehmer nennt dem Auftraggeber den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen.
h) Der Auftragnehmer gewährleistet, seinen Pflichten nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) DS-GVO nachzukommen, ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung einzusetzen.
i) Der Auftragnehmer berichtigt oder löscht die vertragsgegenständlichen Daten, wenn der Auftraggeber dies anweist und dies vom Weisungsrahmen umfasst ist. Ist eine datenschutzkonforme Löschung oder eine entsprechende Einschränkung der Datenverarbeitung nicht möglich, übernimmt der Auftragnehmer die datenschutzkonforme Vernichtung von Datenträgern und sonstigen Materialien auf Grund einer Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber oder gibt diese Datenträger an den Auftraggeber zurück, sofern nicht im Vertrag bereits vereinbart.
In besonderen, vom Auftraggeber zu bestimmenden Fällen, erfolgt eine Aufbewahrung bzw. Übergabe, Vergütung und Schutzmaßnahmen hierzu sind gesondert zu vereinbaren, sofern nicht im Vertrag bereits vereinbart.
j) Alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers müssen nach Abschluss der vertragsgegenständlichen Datenverarbeitung oder nach Vertragsende nach Wahl des Auftraggebers gelöscht oder zurückgegeben werden. Hiervon ausgeschlossen sind Daten, die der gesetzlichen Verpflichtung zur Speicherung unterliegen, insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen. Entstehen zusätzliche Kosten durch abweichende Vorgaben bei der Herausgabe oder Löschung der Daten, so trägt diese der Auftraggeber.
k) Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Abwehr des Anspruches im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.
4. Pflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.
b) Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, gilt §3 Abs. 11 entsprechend.
c) Der Auftraggeber nennt dem Auftragnehmer den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen.
5. Anfragen betroffener Personen
Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder Auskunft an den Auftragnehmer, wird der Auftragnehmer die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Der Auftragnehmer leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber auf Anfrage im Rahmen seiner Möglichkeiten. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.
6. Nachweismöglichkeiten
a) Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach.
b) Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Der Auftragnehmer darf diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
c) Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Bedingungen zum Datenschutz den Regelungen des Vertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.
7. Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter)
a) Der Einsatz von Subunternehmern als weiteren Auftragsverarbeiter ist zulässig. Der Auftraggeber wird bei Vertragsbeginn über etwaige Subunternehmer und deren vereinbarte Leistung bzw. Teilleistung informiert.
b) Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer weitere Subunternehmer hinzuzieht. Vor Hinzuziehung oder Ersetzung der Subunternehmer informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb einer Frist von zehn Werktagen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund – gegenüber der vom Auftraggeber bezeichneten Stelle widersprechen. Liegt ein wichtiger datenschutzrechtlicher Grund vor, und sofern eine einvernehmliche Lösungsfindung zwischen den Parteien nicht möglich ist, wird Auftraggeber und Auftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist gilt die Zustimmung zur Änderung als gegeben.
c) Der Auftragsverarbeiter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingesetzten Subunternehmer die Datenschutzbestimmungen und datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag einhalten
d) Es werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die folgenden Auftragsverarbeiter eingesetzt:
– ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich, Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf: Email und Domain-Hosting, Webseitenhosting WordPress
– MessagBird B.V., Trompenburgstraat 2C, 1079 TX Amsterdam: SMS-Versand
– SCB GmbH & Co. KG, Am Possigweg 4, 08527 Plauen: Hardwarebereitstellung, Hardware-Konfiguration und Support, Terra-Cloud-Server-Bereitstellung
– TeamViewer Germany GmbH, Jahnstraße 30, 73037 Göppingen: Durchführung Fernwartung/Fernzugriff
– Zoom Video Communications, Inc., 55 Almaden Blvd, Suite 600, San Jose, CA 95113, USA: Durchführung Online-Meetings
– Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen: Clouddienst zu Datensicherungszwecken
8. Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl
a) Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als »Verantwortlicher« im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung liegen.
b) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und aller ihrer Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die auch in einem elektronischen Format (Textform) erfolgen kann, und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
c) Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Bedingungen zum Datenschutz den Regelungen des Vertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.
d) Es gilt deutsches Recht.
9. Haftung und Schadensersatz
a) Auftraggeber und Auftragnehmer haften gegenüber betroffener Personen entsprechend der in Art. 82 DS-GVO getroffenen Regelung.
10. Verarbeitung von Personendaten
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Verarbeitung von Personendaten, diese Personendatendaten lassen sich wie folgt klassifizieren:
a) Es handelt sich dabei um folgende Arten von Personendaten: Personenstammdaten (z. B Mitarbeiter, Kooperationspartner, nicht med. Patientendaten), Kontaktdaten/Kommunikationsdaten (z. B. IP-Adressen, Telefon, E-Mail), Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung, Vertragsinteresse), Kundenhistorie, Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten, Planungs- und Steuerungsdaten, Auskunftsangaben (von Dritten, z.B. Auskunfteien, oder aus öffentlichen Verzeichnissen).
b) Bei den Betroffenen der o. g. Daten handelt es sich um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte und Ansprechpartner,
c) Für die Verarbeitung der vertragsgegenständlichen Personendaten ist der Unterzeichnende, bzw. der Geschäftsführer bzw. der Vorstand des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer weisungsbefugt. Auf Seiten des Auftragnehmers ist der Geschäftsführer der einzige Empfangsberechtigte für Weisungen des Auftraggebers.
d) Dar Datenschutzbeauftragte des Auftragnehmers ist PERGON Unternehmensberatung e. K. Straßberger Str. 109, 08527 Plauen.
11. Technische und organisatorische Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO
Nachfolgend sind grundsätzliche Maßnahmen, die der Wahrung der Betroffenenrechte, unverzüglichen Reaktion in Notfällen, den Vorgaben der Technikgestaltung und dem Datenschutz auf Mitarbeiterebene dienen, aufgeführt:
a) Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren:
Alarmanlage, Chipkarten / Transpondersysteme, Sicherheitsschlösser, Schließsystem mit Codesperre, Türen mit Knauf Außenseite, Schlüsselregelung / Liste, Empfang / Rezeption / Pförtner, Besucher in Begleitung durch Mitarbeiter, Sorgfalt bei Auswahl des Wachpersonals, Sorgfalt bei Auswahl Reinigungsdienste
b) Maßnahmen, die geeignet sind, zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme (Computer) von Unbefugten genutzt werden können: Login mit Benutzername + Passwort, Anti-Viren-Software Server, Anti-Virus-Software Clients, Firewall, Mobile Device Management, Einsatz VPN bei Remote-Zugriffen, Verschlüsselung von Datenträgern, Verschlüsselung Smartphones, Gehäuseverriegelung, Automatische Bildschirmsperre, Verschlüsselung von Notebooks / Tablet, Einrichten von Benutzerberechtigungen, Erstellen von Benutzerprofilen, Zentrale Passwortvergabe, Allgemeine Datenschutzrichtlinie, Allgemeine Richtlinie IT-Sicherheit, Richtlinie „Clean desk“
c) Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können: Aktenschredder (mind. Stufe 3, cross cut), Einsatz Berechtigungskonzepte, Minimale Anzahl an Administratoren, Physische Löschung von Datenträgern, Protokollierung von Zugriffen auf Anwendungen, konkret bei der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten, Verwaltung Benutzerrechte durch Administratoren, Differenzierte Berechtigungen (u.a. Profile, Rollen)
d) Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können: Trennung von Produktiv- und Testumgebung, Steuerung über Berechtigungskonzept, Physikalische Trennung (Systeme / Datenbanken / Datenträger), Festlegung von Datenbankrechten, Mandantenfähigkeit relevanter Anwendungen, Datensätze sind mit Zweckattributen versehen, Zweckbindung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können: Interne Anweisung, personenbezogene Daten im Falle einer Weitergabe oder auch nach Ablauf der gesetzlichen Löschfrist möglichst zu anonymisieren/pseudonymisieren.
e) Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können: E-Mail-Verschlüsselung, Dokumentation der Datenempfänger sowie der Dauer der geplanten Überlassung bzw. der Löschfristen, Einsatz von VPN, Sorgfalt bei Auswahl von Transport- Personal und Fahrzeugen, Bereitstellung ausschließlich über verschlüsselte Verbindungen wie sftp, https, Persönliche Übergabe mit Protokoll.
f) Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind: Manuelle oder automatisierte Kontrolle der Protokolle, Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch Individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen), Protokollierungs- und Protokollauswertungssysteme, Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts, Virtuell getrennte Speicherung auf gesonderten Systemen und Datenträgern, Aufbewahrung von Formularen, von denen Daten in automatisierte Verarbeitungen übernommen wurden, klare Zuständigkeiten für Löschungen.
g) Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind: Backup & Recovery-Konzept (ausformuliert), Feuerlöscher Serverraum, Kontrolle des Sicherungsvorgangs, Serverraumüberwachung Temperatur und Feuchtigkeit, Regelmäßige Tests zur Datenwiederherstellung und Protokollierung der Ergebnisse, Serverraum klimatisiert, Aufbewahrung der Sicherungsmedien an einem sicheren Ort außerhalb des Serverraums, USV, Keine sanitären Anschlüsse im oder oberhalb des Serverraums, Schutzsteckdosenleisten Serverraum, Getrennte Partitionen für Betriebssysteme und Daten, RAID System / Festplattenspiegelung, Videoüberwachung Serverraum, Backup-Verfahren.
h) Verfahren zur Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO): Zentrale Dokumentation aller Verfahrensweisen und Regelungen zum Datenschutz mit Zugriffsmöglichkeit für Mitarbeiter nach Be-darf / Berechtigung (z.B. Wiki, Intranet …), Interner / externer Datenschutzbeauftragter, Mitarbeiter geschult und auf Vertraulichkeit/ Datengeheimnis verpflichtet, Regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeiter Mindestens jährlich.
i) Maßnahmen zur Unterstützung bei der Reaktion auf Sicherheitsverletzungen (Incident-Response-Management): Einsatz von Firewall und regelmäßige Aktualisierung, Einsatz von Spamfilter und regelmäßige Aktualisierung, Einsatz von Virenscanner und regelmäßige Aktualisierung, Dokumentierte Vorgehensweise zum Umgang mit Sicherheitsvorfällen, Dokumentation von Sicherheitsvorfällen und Datenpannen z.B. via Ticketsystem
j) Maßnahmen zur Gewährleistung datenschutzfreundlicher Voreinstellungen: Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben, als für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
k) Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können: Vorherige Prüfung der vom Auftragnehmer getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und deren Dokumentation, Auswahl des Auftragnehmers unter Sorgfaltsgesichtspunkten (gerade in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit, Abschluss des notwendigen AV-Vertrages bzw. EU Standard- Vertragsklauseln, Schriftliche Weisungen an den Auftragnehmer, Verpflichtung der Mitarbeiter des Auftragnehmers auf Datengeheimnis, Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten durch den Auftragnehmer bei Vorliegen Bestellpflicht, Sicherstellung der Vernichtung von Daten nach Beendigung des Auftrags, Eindeutige Vertragsgestaltung, Formalisierte Auftragserteilung, Kontrolle der Vertragsausführung.
